Unisono
Sunneggweg 1
CH-3612 Steffisburg
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Reglement

Stand Januar 2008)

1. Schuljahr

Dieses besteht aus 4 Quartalen zu je 3 Monaten

1. Quartal: August, September, Oktober
2. Quartal: November, Dezember, Januar
3. Quartal: Februar, März, April
4. Quartal: Mai, Juni, Juli

Die Ferien richten sich nach dem Ferienplan der Schulen von Steffisburg. Das Jahr hat 52 Kalenderwochen, wovon 13 Wochen Ferien sind, das heisst es finden pro Jahr 39 Lektionen (+/- 10 per Quartal) statt.

2. Absenzen und Nachholstunden

Durch staatlich anerkannte Feiertage (Pfingsten, Ostern, etc.) oder durch Schüler verursachte Ausfälle von Lektionen (Absagen usw.) können weder nachgeholt, noch rückvergütet werden. Dazu gehören insbesondere auch KUW-Besuche, Schulreisli, Landschulwochen, Sportlager, Geburtstagsfeiern, kirchliche Ausflüge / Lager, Schnupper-Tage, etc. In folgenden Fällen werden die Lektionen jedoch nachgeholt, oder wenn der Ausfall vom Lehrer verursacht war und nicht nachgeholt werden kann vergütet.

  1. Militärdienst: Wenn der Lehrer mindestens 3 Wochen vorher benachrichtigt wird.
  2. Krankheit: Wenn der Lehrer benachrichtigt wurde und ein Arztzeugnis vorgewiesen werden kann.
  3. Ausfall des Lehrers: Sofern wir von der UNISONO-Musikschule nicht einen geeigneten Stellvertreter einsetzen können. Das Nachholen der Lektionen erfolgt in individueller Absprache mit dem Lehrer. Kann aus terminlichen Gründen des Lehrers, oder des Schülers, die Lektion nicht nachgeholt werden, wird sie vergütet.

3. Lehrer - Stellvertretung/Wechsel

Die Musikschule behält sich das Recht vor, während einer Kursperiode oder bei Nachholstunden einen Lehrerwechsel vorzunehmen.

4. Anmeldung zum Unterricht

Mit seiner Anmeldung zum Unterricht bestätigt der Schüler, sofern volljährig, beziehungsweise seine Eltern, oder gesetzliche Vertreter, vom aktuellen Schulreglement Kenntnis genommen zu haben und mit diesem einverstanden zu sein. Ohne schriftliche Abmeldung, mindestens drei Wochen vor Quartalsende gilt der Schüler automatisch für das folgende Quartal angemeldet. Ein Eintritt während dem Quartal ist möglich. Das Schulgeld ist somit nur anteilsmässig geschuldet.

5. Abmeldung bzw. Kündigung

Die Abmeldung hat mindestens 3 Wochen vor Quartalsende (ordentliche Kündigungsfrist) schriftlich an

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R. Grossniklaus
Sunneggweg 1
3612 Steffisburg

zu erfolgen. Erfolgt die Abmeldung nicht schriftlich oder zu spät, wird das Kursgeld für das nachfolgende Quartal geschuldet, da für den Schüler ein Studienplatz und Lehrer bereits reserviert wurde (sehen Sie Punkt 4). Bei vorzeitigem Ausscheiden des Schülers vor Kündigungsfrist, wird das Schulgeld für das laufende Quartal nicht zurückerstattet.

6. Schulgelder

Für das Schulgeld wird jeweils im voraus Rechnung gestellt. Die Rechnung ist vor Antritt der ersten Lektion zu begleichen. Schüler, die während dem Quartal eintreten, schulden das Schulgeld lediglich anteilsmässig.

7. Änderungen des Schulreglementes

Die Schulleitung behält sich das Recht vor, das Schulreglement laufend den Bedürfnissen der Schule anzupassen. Ohne schriftlichen Einwand des Schülers, gilt die zu Quartalsbeginn bei der Schule anforderbare neue Fassung des Schulreglementes für alle Schüler, ungeachtet des Eintrittdatums.

SlatkoPerica

Unisono ist nicht nur eine traumhafte Musikschule, sondern DIE SCHULE, die Musikträume in die Tat umzusetzen vermag.

Slädu, ehemaliger Gitarrenlehrer, Gitarrist (DJ Bobo, Gölä, Tangerine Dream, VOLT)

www.zperica.com